Selbstzahler

Privatabrechnung:
Die Abrechnung von psychotherapeutischen Leistungen ist per Selbstzahlung möglich. Formalitäten sind dann gar nicht nötig. Sie können einen Termin vereinbaren und dann mit einer Psychotherapie beginnen. Hierfür ist keine Verordnung oder Überweisung durch einen Arzt nötig.

Ihr Vorteil als Selbstzahler ist, dass keinerlei Informationen an Dritte weitergegeben werden, wie dies z.B. bei der Konsultation von Ärzten und Psychotherapeuten bei der Abrechnung über die gesetzlichen und privaten Krankenkassen der Fall ist. Das Honorar für Psychotherapie kann unter bestimmten Voraussetzungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Die Gebühren für Selbstzahler orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das sind derzeit (Stand 2015) bei einer normalen Sitzung nach GOP 870 (Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten) ein Satz von 100,55 €.