private Kassen

Private Krankenkasse:

Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen ist in der Regel problemlos möglich. Allerdings gibt es einige private Tarife, welche nur Basisleistungen vorsehen. Selten ist die Psychotherapie als Leistung generell ausgeschlossen. Auch ist der gewährte Leistungsumfang in jedem Tarif unterschiedlich. Mal werden nur 20 Sitzungen pro Kalenderjahr von der Kasse erstattet, mal ist die Sitzungsanzahl unbegrenzt. Bei einigen Kassen muss nach den probatorischen Sitzungen ein Therapieantrag für die Leistungszusage gestellt werden, bei anderen Kassen reicht die Rechnungsstellung durch den behandelnden Psychotherapeuten. Erkundigen Sie sich deshalb bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse über die notwendigen Regelungen und Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten. Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung.

Beihilfe:

Die Kostenübernahme durch die Beihilfe von Bund, Ländern und Kommunen (Beamtenversorgung) geschieht in der Regel problemlos. Für die Leistungszusage muss allerdings ein ausführlicher Antrag durch den Psychotherapeuten gestellt werden, sofern die Behandlung 10 Sitzungen übersteigt. Eine übliche Psychotherapiegenehmigung hat bei der Beihilfe einen Umfang von 40 Sitzungen.