Honorar

handMitMuenzeWas muss ich zu den Formalitäten wissen?

Wenn Sie Interesse an einer Psychotherapie haben, können Sie eine sogenannte ‚probatorische‘ Sitzung bei mir vereinbaren. Hier werden wir abklären ob Ihnen mein Angebot entspricht und ich mir vorstellen kann mit Ihnen zu arbeiten. Mein Honorarsatz berechnet sich nach der Gebührenordnung für Psychologsiche Psychotherapeuten (GOP). Das sind derzeit (Stand 2015) bei einer normalen Sitzung nach GOP 870 (Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten) ein Satz von 100,55 €.

Um die körperliche Seite angemessen zu berücksichtigen, ist allerdings auch der Besuch beim Arzt (im Normalfall beim Hausarzt oder auch beim Facharzt) erforderlich. Der Arzt klärt bei diesem Gespräch auch ab, ob nicht eine körperliche Ursache als Grund für ihre psychischen Probleme in Frage kommen könnte. Dazu muss er für den Antrag einen Konsiliarbericht ausfüllen.

Es gibt mehrere Wege über die ich mit Ihnen abrechnen kann: Entweder als privat Versicherter oder mit den gesetzlichen Kassen im Kostenerstattungsverfahren. Mit Selbstzahlern mache ich einen individuellen Therapievertrag.

 

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Rechtlicher Hintergrund / Psychotherapeutengesetz:

Seit dem 1. Januar 1999 regelt das sogenannte Psychotherapeutengesetz die psychotherapeutische Behandlung bei Diplom-Psychologen. Durch dieses Gesetz, um das mehr als 20 Jahre gestritten worden ist, werden Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichentherapeuten den Ärzten gleichgestellt. Dennoch wird ein Konsiliarbericht eines Arztes benötigt, für den Therapeuten und die Krankenkasse.